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08.11.2023


Markenanmeldung



Markenanmeldung


Arkonius ist jetzt eine eingetragene Marke.

Das bedeutet, dass wir nun das alleinige Recht haben, innerhalb der Kategorien unserer Dienstleistungen unter dem Namen "Arkonius" in Erscheinung zu treten. Das gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Für das Markenrecht ist entscheidend, dass die Dienstleistungen in verschiedene Klassen unterteilt sind, von denen wir uns für 3 angemeldet haben:
- Klasse 38 (Telekommunikationsdienstleistungen)
- Klasse 41 (Erziehung, Ausbildung & Spieldienstleistungen)
- Klasse 42 (Software- und Grafikdienstleistungen)


Mit unseren erworbenen Markenrechten haben wir bspw. die Möglichkeit Webseiten abzumahnen, die mit uns verwechselt werden können oder rufschädigend sind. (In der Realität ist es natürlich noch etwas komplizierter)

Dieses Recht möchte ich jedoch nur gegen Netzwerke in Anspruch nehmen, die eine feindselige Stellung gegenüber uns beziehen.

Private Kanäle in den Sozialen Medien, die unseren Namen für andere Zwecke verwenden, sei es in ganz anderen Spielen oder um sich anderweitig mit uns zu beschäftigen (bspw. in Community Gruppen), werden [Stand: Jetzt] keine Einschränkungen erfahren.





Dieser Artikel wurde von Alexander Jürgens verfasst.


www.arkonius.de/news/get.php?id=2023-11-08@Arkonius1a@1714

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